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Für den Sportbootbereich gibt es drei Funklizenzen, die man erwerben kann: - UBI - SRC - LRC Welches Zeugnis man erwerben sollte hängt davon ab, wo man mit seinem Boot vorwiegend unterwegs ist. WICHTIG: Neuerdings muss jeder Führer eines Bootes eine Funklizenz vorweisen, wenn eine Funkanlage an Bord ist. Auch wenn diese ausgeschalten ist. Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI):
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC):
Das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC):
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