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Die Fahrerlaubnis Klasse B: was man fahren darf: KFZ bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. es dürfen Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse angehängt werden. Außerdem Kombinationen, aus einem Zugfahrzeug Kl. B und einem Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t haben darf, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner sein muss als die Leermasse des Zugfahrzeugs. Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre für Begleitetes Fahren mit 17 oder Ausnahmegenehmigung eingeschlossene Klassen: L, M und S Die Ausbildung: vorgeschriebener Mindestunterricht Theorie: 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff 2 Doppelstunden (je 90 Minuten) Zusatzstoff Praxis: xxx Übungsstunden (je nach Bedarf) 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraße (je 45 Minuten) 4 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (je 45 Minuten) 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (je 45 Minuten) Der Zusatzunterricht für Klasse B findet bei uns einmal pro Woche in unterschiedlichen Zweigstellen statt. Wann und wo ein Zusatzunterricht ist, wird durch Aushang bekannt gegeben, oder kann auf dieser Homepage unter Terminen abgerufen werden. Hast du alle deine benötigten Theoriestunden absolviert, kannst du zur Theorieprüfung antreten, wenn du dich dazu bereit fühlst, und uns anhand einiger Übungsbögen gezeigt hast, was du so drauf hast. Die theoretische und die praktische Ausbildung können nacheinander oder parallel laufen, allerdings ist es sinnvoll einige Theoriestunden besucht zu haben, bevor man mit den praktischen Fahrstunden beginnt. Die praktischen Fahrstunden werden dann individuell ausgemacht, das heißt, wir richten uns da ganz nach deiner zur Verfügung stehenden Zeit. Du brauchst auch keinerlei Angst vor deiner ersten Fahrstunde zu haben. Wir haben nur nette Fahrlehrer, die alle Geduld der Welt aufbringen können. Du musst auch keinerlei Vorwissen besitzen, dir wird das Fahrzeug zunächst ausführlich erklärt, bevor du dann los fährst. Und auch dann wirst du noch nicht direkt auf den Straßenverkehr los gelassen, denn wir beginnen grundsätzlich in einem Gebiet in dem wenig Verkehr herrscht. Außerdem ist ja immer ein Fahrlehrer dabei, der das Fahrzeug auch von der Beifahrerseite steuern könnte, falls du die Nerven verlieren solltest. Du läufst also nie Gefahr einen Unfall zu bauen. Wenn dein Fahrlehrer mit dir die Grundausbildung in der Praxis abgeschlossen hat, so fängt er automatisch mit dir die Sonderfahrten (vorgeschriebenen Pflichtstunden) an. Am Ende deiner praktischen Ausbildung werden noch ein paar Fahrstunden der Prüfungsvorbereitung gewidmet, damit auch möglichst nichts schief geht.
Die Fahrerlaubnis Klasse BE:was man fahren darf: Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, sowie Kombinationen, die nicht mehr unter Klasse B fallen. Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre für Begleitetes Fahren mit 17 eingeschlossene Klassen: keine Die Ausbildung: vorgeschriebener Mindestunterricht: Theorie: keine theoretische Ausbildung, keine Theorieprüfung Praxis: xxx Übungsstunden (je nach Bedarf) 3 x Schulung auf Bundes- oder Landstraße (je 45 Minuten) 1 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (je 45 Minuten) 1 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (je 45 Minuten) Der Besitz der Klasse B ist Voraussetzung zum Erwerb der Klasse BE. Allerdings können auch beide Klassen gemeinsam gemacht werden. Auch für die Klasse BE gilt, wenn die Grundausbildung abgeschlossen ist, werden automatisch die Sonderfahrten begonnen. Im Anschluss an die Sonderfahrten erfolgt auch in der Klasse BE eine Prüfungsvorbereitung. Begleitetes Fahren mit 17Man kann bereits mit 17 Jahren seine Fahrerlaubnis der Klasse B und BE erwerben. Allerdings bekommt man noch keinen Führerschein ausgehändigt. Man bekommt eine Prüfbescheinigung, mit der man bis zum 18. Geburtstag in Begleitung fahren darf. (Immer Prüfbescheinigung und Personalausweis dabei haben) Begleitung heißt, man muss bei Antragstellung geeignete Personen angeben, die dann namentlich in der Prüfbescheinigung genannt sind. Man darf nur dann selber fahren, wenn einer der genannten Begleiter anwesend ist. Geeignete Begleiter sind Personen, die mindestens 30 Jahre alt sind, seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B/BE sind und nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg haben. Während der Begleitung darf der Begleiter nicht mehr als 0,3 Promille haben. Sonst ist die Fahrerlaubnis des Fahranfängers weg und er muss ein ASF-Seminar besuchen. Am 18. Geburtstag kann der Fahranfänger mit der Prüfbescheinigung bei der zuständigen Führerscheinstelle seinen richtigen Führerschein abholen, und darf ab dann auch ohne Begleitung fahren. AusnahmegenehmigungBestehen zur Arbeitstelle oder Schule schlechte bis keine Busverbindungen, so kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Mit dieser Ausnahmegenehmigung darf man dann alleine zwischen Wohnort und Schule bzw. Arbeitsstelle pendeln. Allerdings darf man keine anderen Personen mitnehmen. Ausnahmegenehmigung und begleitetes Fahren mit 17 können auch kombiniert werden. Sitemap Startseite -> Ausbildung -> Klassen -> Ausbildung Auto |
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